Berlin, 1. Dezember 2020 - Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Crowdworker Arbeitnehmer sein können. Dazu erklärt Bitkom-Arbeitsrechtsexpertin Dr. Lisa Allegra Markert:
„Das Bundesarbeitsgericht hat heute in einem Urteil entschieden, dass der Kläger, der über eine Plattform Aufträge bezogen und ausgeführt hat, als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist. Das Gericht hat– wie in jedem Fall – eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen und ist dabei in diesem ganz konkreten Fall zur Entscheidung gelangt, dass der Kläger Arbeitnehmer sei.
Dieses Urteil ist damit nicht mehr und nicht weniger als eine Einzelfallentscheidung. Zugleich zeigen die Vorinstanzen, dass die Gesamtwürdigung durch die Gerichte und damit ihre Entscheidung auch sehr gut anders ausfallen können. Das Urteil hat daher keinerlei Indizwirkung für andere Vertragsverhältnisse, die auf Plattformen entstanden oder durch Plattformen vermittelt wurden.“