Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Konsultation zur Evaluierung des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) durchgeführt. Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom bleibt das VGG hinter seinem ursprünglichen Kernauftrag zurück: Die strukturell angelegte Kartell- und Marktmacht von Verwertungsgesellschaften wirksam zu begrenzen. In der Praxis wirken Tarife zu oft als Hebel für intransparente, strategisch überhöhte Forderungen – mit erheblichen Liquiditätsfolgen für die betroffenen Unternehmen. Bei der Reform des VGG müssen daher klarere verfahrensrechtliche Leitplanken gesetzt werden: Planbare und nachvollziehbare Tarifmechanismen, Verhandlungen auf Augenhöhe, eine präventiv wirksame Aufsicht sowie die Begrenzung missbrauchsanfälliger Sicherungsinstrumente – damit für den Digital- und Wirtschaftsstandort Deutschland nicht unnötig Kapital gebunden wird, das für Innovation und Wachstum dringend benötigt wird.