Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren greift zentrale Ziele der europäischen Kreislaufwirtschaft auf: Reparaturen sollen attraktiver werden, Produktlebenszyklen verlängert und eine reparaturfreundliche Gestaltung von Produkten gestärkt werden. Diese Zielrichtung unterstützen wir ausdrücklich. Auch das Bestreben, die EU-Vorgaben möglichst 1:1 in nationales Recht zu überführen, begrüßen wir – denn einheitliche und klare Rahmenbedingungen innerhalb der EU schaffen Planungssicherheit für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen.
Unsere Analyse des Referentenentwurfs zeigt jedoch, dass in einzelnen Punkten noch Anpassungsbedarf besteht. In der aktuellen Fassung könnten über die europäischen Vorgaben hinausgehende Regelungen zu zusätzlichen Belastungen führen – insbesondere für Handelsunternehmen mit Eigenmarken sowie für Unternehmen, die in internationale Lieferketten eingebunden sind.
Solche Mehrbelastungen würden die praktische Umsetzung erschweren und könnten dem eigentlichen Ziel entgegenstehen: Reparaturen einfacher, wirtschaftlich tragfähig und für alle Beteiligten attraktiv zu machen. Deshalb setzen wir uns für eine ausgewogene und praxisnahe Ausgestaltung ein, die ökologische Ziele mit wirtschaftlicher Umsetzbarkeit in Einklang bringt.