Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat ein Forschungsvorhaben mit dem Titel „Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattformökonomie / Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht“ in Auftrag gegeben. Es verfolgt zwei Forschungsziele:
(I) die Analyse der Vergütungssituation in der Streaming- und Plattformökonomie (außer Musikmarkt) sowie
(II) die Erarbeitung von Grundlagen für eine konstruktive Reformdebatte zum Vergütungssystem gesetzlich erlaubter Nutzungen.
Über den Bericht zum Forschungsvorhaben hat das BMJV eine öffentliche Konsultation durchgeführt.
Aus Bitkom-Sicht verfehlt der Bericht beide Forschungsziele. Erhebliche methodische Schwächen – darunter fehlende Markttrennung, Zirkelschlüsse, unklare Datengrundlagen und die unkritische Übernahme von Aussagen einzelner Stakeholder – verhindern belastbare Schlussfolgerungen und machen den Bericht ungeeignet als Grundlage für politische oder regulatorische Entscheidungen.
Das BMJV beabsichtigt, den Bericht (in Bezug auf das Forschungsziel I) für eine Regulierung des Musikmarkts zu verwenden, der Bericht untersucht diesen Markt jedoch gar nicht. Die herangezogenen Teilmärkte folgen anderen wirtschaftlichen und rechtlichen Mechanismen. „Streaming“ wird zudem als einheitlicher Markt behandelt, obwohl sich Audio-, Video-, UGC- und Textmärkte fundamental unterscheiden. Belastbare Aussagen zur Vergütung im Musik-Streaming oder zu allgemeinen Vergütungsstrukturen lassen sich daraus nicht ableiten.
Vorschläge zu kollektiven Direktvergütungsansprüchen führen zu Doppelvergütungen neben individuellen Lizenzen, erhöhen Fragmentierung und Rechtsunsicherheit und greifen in die Vertragsfreiheit ein. Nationale Zusatzansprüche kollidieren mit paneuropäischen Lizenzmodellen und steigenden Transaktions- und Compliance-Kosten – zulasten der Ausschüttungen an Urheber. Ein nachgewiesener Netto-Vorteil für Kreative fehlt.
Die Einbindung von KI-Fragestellungen ist im Kontext der Studie sachlich fehlplatziert. KI-Training ist hochgradig transformativ und nicht mit werkbezogenen Nutzungen wie Streaming vergleichbar; eine entsprechende Nutzungsintensität besteht nicht.
Auch Forschungsziel II wird (noch) nicht erreicht. Der Bericht liefert keine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Reformdebatte. Zentrale Fragen zum Schadensbezug und zur Berechnungsmethodik gesetzlich erlaubter Nutzungen bleiben ungeklärt. Eigene Erhebungen zu den Kosten des Status quo oder eines Systemwechsels fehlen; der EU-Vergleich bleibt oberflächlich; Reformen auf Schrankenebene werden nicht mit dem erforderlichen ökonomischen und rechtsdogmatischen Tiefgang geprüft.
Die Verfasser verengen die Debatte auf (mutmaßliche) Einnahmeeffekte und verkennen, dass aus volkswirtschaftlicher und verfassungsrechtlicher Sicht bei Technologie‑ und Nutzungswandel ein Systemwechsel zwingend zu prüfen ist. Alternativen zum bestehenden produktbezogenen Abgabensystem, insbesondere Steuer- oder Kulturbeitragsmodelle, werden nicht systematisch bewertet.
Bitkom spricht sich klar gegen eine Ausweitung des bestehenden Systems aus. Stattdessen sind vertiefende Folgeuntersuchungen erforderlich, die einen ernsthaften Systemvergleich ermöglichen und alternative Finanzierungsmodelle den strukturellen Schwächen des Status quo gegenüberstellen.