Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2023/2673 neue Vorgaben für das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen beschlossen. Dazu gehört auch die Einführung einer digitalen Widerrufsfunktion, auch als „Widerrufsbutton“ bezeichnet. Deutschland setzt diese Vorgaben mit dem neuen § 356a BGB um, der am 19. Juni 2026 in Kraft tritt.
Aus Sicht vieler Unternehmen schafft die zusätzliche Widerrufsfunktion jedoch keinen spürbaren Mehrwert für den Verbraucherschutz und verursacht zusätzlichen technischen und organisatorischen Aufwand. Der Bitkom hat das Gesetzgebungsverfahren begleitet und kritisiert, dass die deutsche Gesetzesbegründung teilweise über die Vorgaben der europäischen Richtlinie hinausgeht. Dadurch entstehen für Unternehmen Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung.
Um Unternehmen hierbei zu unterstützen, haben Mitglieder des Bitkom-Arbeitskreises "Wettbewerbs- und Verbraucherrecht" einen praxisnahen Umsetzungsleitfaden erarbeitet: Er richtet sich an Unternehmen, die künftig eine Widerrufsfunktion bereitstellen müssen, und bietet eine allgemeine, unverbindliche Orientierungshilfe.