Bitkom begrüßt die Konsultation zum Digital Fairness Act, betont jedoch, dass die meisten der darin behandelten Themen bereits durch bestehende Vorschriften abgedeckt sind. Allerdings mangelt es an einer konsequenten und wirksamen Durchsetzung und der bestehende verfehlt daher seine beabsichtigte Wirkung. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die geltenden Vorschriften in allen Mitgliedstaaten und gegenüber außereuropäischen Marktteilnehmern einheitlich angewendet werden.
Das Hauptziel dieser Konsultation sollte darin bestehen, doppelte Vorschriften zu beseitigen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, während gleichzeitig ein angemessenes Maß an Verbraucherschutz gewahrt bleibt. Der erste Schritt muss darin bestehen, die bestehenden Vorschriften zu vereinfachen und einen kohärenteren Rahmen zu schaffen, was insbesondere für KMU von Bedeutung ist. Zusätzliche Vorschriften könnten zu Überschneidungen oder Widersprüchen führen und Unternehmen mit weiteren, möglicherweise unnötigen Verpflichtungen belasten, ohne einen echten Mehrwert für den Verbraucherschutz zu schaffen. Daher sollte die Kommission vor der Einführung neuer Vorschriften zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme des bestehenden Rechtsrahmens (einschließlich Leitlinien, Richtlinien und nationaler Umsetzungen) vornehmen, um sicherzustellen, dass Überschneidungen und fragmentierte Vorschriften vermieden werden.