Das BMJV hat im Juli 2025 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts veröffentlicht. Mit diesem sollen in erster Linie die Vorgaben der Richtlinien (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 und (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 umgesetzt werden. Die Umsetzung der Richtlinien hat bis zum 19.12.2025 bzw. zum 27.03.2026 zu erfolgen, sodass erheblicher Zeitdruck besteht.
Eine wesentliche Änderung, die mit diesem Entwurf umgesetzt werden soll, betrifft die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion bei sämtlichen Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Diese Stellungnahme befasst sich lediglich mit diesem Vorhaben.
Die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion ist für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erforderlich, weil diese heute schon auf einfachem Wege einen Widerruf erklären können. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Verpflichtung zur Einführung einer Widerrufsfunktion kann zum jetzigen Zeitpunkt lediglich noch auf eine sachgerechte und effektive Ausgestaltung dieser Funktion hingewirkt werden. Die vom BMJV vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen und deren Begründungen werden diesem Ziel jedoch nicht gerecht. Aus diesem Grund wird der Referentenentwurf in seiner vorliegenden Form vom Bitkom abgelehnt.