In dem anbei zum Download bereit gestellten Positionspapier wendet sich Bitkom gegen die Hinzurechnung von Urheberrechtsabgaben bei der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage. Ein entsprechendes Vorgehen der Finanzverwaltung ist in letzter Zeit des Öfteren in Betriebsprüfungen von Hardware-Herstellern zu beobachten. Bitkom hält diese Praxis der Finanzverwaltung für nicht vereinbar mit der gesetzlichen Grundlage im Gewerbesteuergesetz.