Bitkom hat sich an der Konsultation der Europäischen Kommission zu den Wettbewerbsaspekten generativer KI beteiligt.
Es ist schwierig vorherzusagen, welche wettbewerbsrechtlichen Probleme in diesem Markt horizontal auftreten können. Das liegt nicht nur an der schnellen Entwicklung, sondern auch daran, dass sich der Markt noch in einem relativ frühen Stadium befindet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, wie sich die bevorstehende Regulierung auf den Wettbewerb auswirken wird und inwieweit potenzielle Bedenken durch die bevorstehende oder bereits geltende Regulierung, insbesondere durch die DMA, berücksichtigt werden.
Die aktuellen kartellrechtlichen Rahmenbedingungen und Gesetze scheinen zusammen mit dem bestehenden europäischen Rechtsrahmen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), dem Datengesetz (DA), dem Datengovernance-Gesetz (DGA), dem Gesetz über digitale Märkte (DMA), dem KI-Gesetz, der Verordnung zur Netzneutralität und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vorerst für generative KI geeignet zu sein.
Die Kommission (und andere Kartellbehörden) sollten den Bereich der generativen KI weiterhin prüfen und überwachen. Der weitere Ausbau der Einheit Datenanalyse und Technologie der GD COMP kann in diesem Zusammenhang hilfreich sein.
Obwohl eine weitere Marktbeobachtung wichtig ist, sieht Bitkom derzeit keinen Bedarf für gesetzgeberische Maßnahmen. Der Schwerpunkt sollte daher auf internationaler Zusammenarbeit für Offenheit, Standards und Interoperabilität liegen.
Die vollständige Konsultationsantwort können Sie hier in englischer Fassung herunterladen.