
Am 26. September veröffentlichte das BMWK den Referentenentwurf (noch nicht ressortabgestimmt) für ein Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz (11. GWB-Novelle) und rief die beteiligten Kreise im Rahmen der Verbändebeteiligung zu Stellungnahmen auf. Mit dem Gesetzesentwurf werden umfangreiche und tiefgreifende Änderungen hinsichtlich der Sektoruntersuchung vorgeschlagen, indem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung umfangreiche Befugnisse erhält. So kann das Bundeskartellamt gegen eine Störung des Wettbewerbs strukturelle oder verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen vorschreiben. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit einer eigentumsrechtlichen Entflechtung. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Kartellbehörden zur Abschöpfung des durch einen Kartellrechtsverstoß erlangten Vorteils ausgeweitet und Befugnisse hinsichtlich der DMA-Durchsetzung (insb. Ermittlungen) und der Rechtsdurchsetzung vorgeschlagen.
Wir halten den Referentenentwurf für nachbesserungs- und klarstellungsbedürftig. Inhaltlich müssen die Eingriffsmöglichkeiten nach der Sektoruntersuchung angepasst werden und insbesondere auch der Gleichlauf des europäischen Wettbewerbsrechts sichergestellt bleiben.
Unsere vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar.