
Fachtagung Datenschutz im Gesundheitswesen
Fachtagung Datenschutz im Gesundheitswesen
06. - 07. Mai 2021
06. - 07. Mai 2021
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erzeugte eine bewusstere Wahrnehmung des Themas Datenschutz, auch im Bereich der medizinischen Versorgung. Patientendaten sind besonders sensible Daten, daher wurde diesen schon immer ein hohes Schutzniveau zugeordnet. Die in der DS-GVO enthaltenen Regelungen waren daher nichts grundlegend Neues, dennoch enthält die DS-GVO viele Herausforderungen, denen sich Leistungserbringer in der Gesundheitsversorgung stellen mussten und müssen.
Hinweis: Die Veranstaltung findet vom 6. Mai bis 7. Mai 2021 als Digitalkonferenz statt.
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. hat den Arbeitskreis „Gesundheits- und Sozialwesen“ und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. den Arbeitskreis „Medizin“, in welchen sich Datenschützer aus den Versorgungseinrichtungen austauschen.
In der Arbeitsgruppe „Datenschutz & IT-Sicherheit“ des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V. treffen sich Vertreter der Hersteller von IT-Systemen im Gesundheitswesen, um sich über Datenschutzfragen auszutauschen.
Im Arbeitskreis „Datenschutz“ des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) beraten Vertreter aus den verschiedendsten Branchen, wie den Herausforderungen des Datenschutzes entsprochen werden kann.
Die Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS) bespricht unter anderem aktuelle Fragen zu Datenschutzthemen in der Forschung.
Aber es fehlt ein Medium, in dem sich Patientenversorger, Hersteller, Forscher und Aufsichtsbehörden treffen und sich gemeinsam zu datenschutzrechtlichen Fragen in der Gesundheitsversorgung austauschen können. Diese Lücke schließt diese Konferenz.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erzeugte eine bewusstere Wahrnehmung des Themas Datenschutz, auch im Bereich der medizinischen Versorgung. Patientendaten sind besonders sensible Daten, daher wurde diesen schon immer ein hohes Schutzniveau zugeordnet.
Patientenakte nach § 291a SGB V und medizinische Apps zum Verschreiben wurden vom Deutschen Bundesgesetzgeber beschlossen, neue Anwendungen aus den Bereichen „Künstliche Intelligenz“ oder „Internet of Things“ stehen auch für die Gesundheitsversorgung in den Startlöchern. Eines haben alle diese und ähnliche Anwendungen aus dem Bereich der medizinischen Informatik gemeinsam: sie brauchen Patientendaten.
Gerade unter dem wachsenden Bedarf an Gesundheitsdaten stellt sich bei der Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung die Frage: Ist das Datenschutzniveau ausreichend oder muss es eventuell erhöht werden? Wie kann der Datenschutz ein konstruktiver Wegbegleiter auf dem Weg in neue, digitale Formen der Gesundheitsversorgung sein.
Dies und andere Themen soll in gemeinsamen Gesprächen diskutiert werden.
Kurz: Alles, was mit dem Thema Datenschutz zu tun hat. Vor allem: Wie setzen wir es um?
Alle, die sich mit Datenschutz im Gesundheitsbereich beschäftigen. Insbesondere: