
Digitaler Staat – Digitalstrategie 2025
Digitales Deutschland 2025
Digitaler Staat
Ein digitaler Staat ist mehr als eGovernment. Er versteht, wie digitale Transformation funktioniert. Er ist Garant eines digital souveränen Umfelds, in dem die Menschen digitale Anwendungen kompetent nutzen und Unternehmen innovativ tätig sein können. Er schafft den Rahmen für sichere und zuverlässige digitale Infrastrukturen. Wenn der Staat aber die Regeln einer sich digital transformierenden Gesellschaft und Wirtschaft setzt, muss die Digitalisierung auch in der öffentlichen Verwaltung zügig und konsequent vorangetrieben werden. Digitale Verwaltungsprozesse müssen aus Nutzer-Sicht gedacht und gestaltet werden. Um Deutschlands Rückstand aufzuholen, muss unsere Verwaltung aktiv und zügig weiterentwickelt werden.
Handlungsempfehlungen
- Once-Only-Prinzip verankern: Die Verwaltung muss in die Lage versetzt werden, ihre Verfahren nach dem Once-Only-Prinzip zu modernisieren. Bestehende Register sollten für einen für einen besseren Informationsaustausch vernetzt werden. Es gilt das ressortbezogene Silodenken zu überwinden und Anliegen von Bürgern und Unternehmen umfassend zu bearbeiten.
- Register modernisieren: Wichtigste Voraussetzung für „Once Only“ ist die Registermodernisierung. Dabei sollte mit einem Registermodernisierungsgesetz eine rechtliche Grundlage für die Modernisierung geschaffen werden. Ein Hauptziel der Registermodernisierung ist der vereinfachte Austausch von häufig genutzten Basisinformationen sowie die Möglichkeit der eindeutigen Identifikation über mehrere Register hinweg. Im Zuge dessen müssen geeignete standardisierte Schnittstellen geschaffen werden, die sich an internationalen Standards orientieren.
- Verwaltungsausbildung und -kultur modernisieren: Digitale Lehrinhalte müssen Einzug in die Aus- und Weiterbildung von Behördenmitarbeitern finden. Die Verwaltung sollte sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren, um wettbewerbsfähiger bei der Gewinnung von Nachwuchs zu werden. Dazu gehören auch moderne Arbeitsplätze, Arbeitszeitmodelle und Führungskulturen.
- Schriftformerfordernisse abbauen: Die Schriftform sollte in Verwaltungsvorgängen nur noch ausnahmsweise gefordert werden, wenn Sinn und Zweck des Vorgangs dies tatsächlich gebieten. Kommunen brauchen mehr Freiräume, um bei der Anwendung von Bundesrecht z.B. auf Unterschriften verzichten zu können (Experimentierklausel).
- Europäische Standards definieren: Sowohl für die Verwaltung als auch für Unternehmen sollten einheitliche, europäische digitale (Prozess-)Standards geschaffen werden. Dies verbessert die länderübergreifende Nutzerakzeptanz und stärkt den Digitalen Binnenmarkt.
Handlungsempfehlungen
- Einkaufsprozesse ganzheitlich digitalisieren: Die Digitalisierung des öffentlichen Auftragswesens sollte weiter vorangebracht werden. Es darf nicht allein bei der elektronischen Abbildung des Vergabeverfahrens durch die E-Vergabe bleiben. Auch im Vorfeld und im Nachgang von Vergaben lassen sich z.B. mit der E-Rechnung oder mit elektronisch gestützten Bedarfserhebungen weitere Verbesserungen erzielen.
- Bundesvergabegesetz einführen: Der Flickenteppich von unterschiedlichen Landesvergabegesetzen muss beseitigt werden. Deutschland braucht ein bundesweit einheitliches Bundesvergabegesetz für alle öffentlichen Aufträge.
- Frühzeitig und transparent kommunizieren: Öffentliche Auftraggeber sollten gesetzlich dazu verpflichtet sein, Auftragsvolumina von Inhouse-Vergaben und interkommunalen Kooperationen öffentlich bekannt zu machen. „Make Or Buy“-Entscheidungen des Staates müssen anhand von Kennzahlen und Wirtschaftlichkeitsanalysen belegt und nachvollziehbar gemacht werden. „Rahmenvertrags-Roadmaps“, konkrete Abrufzahlen bei Rahmenvereinbarungen und Losaufteilung sollten frühzeitig und transparent kommuniziert werden.
- Rechtsschutz im Unterschwellenbereich einführen: Für Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte muss es einen effektiven Rechtsschutz für Unternehmen geben.
- Personal in den Vergabestellen aufstocken und weiter qualifizieren: Die Vergabestellen müssen mit mehr Personal ausgestattet werden und dazu befähigt werden, öffentliche Ausschreibungen im Ober- und Unterschwellenbereich zukünftig vollelektronisch durchführen zu können. Das Personal sollte auch in einem verbesserten Management der Prozesse im Vorfeld und im Nachgang eines Vergabeverfahrens geschult werden. Im Bereich von IT-Leistungen gehört dazu auch ein explizites Vertrags- und Lizenzmanagement.
Handlungsempfehlungen
- Keine Sondersteuer für digitale Geschäftsmodelle: Die Ertragsbesteuerung funktioniert bei Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen genauso wie bei jedem anderen Unternehmen. Die Besteuerung knüpft jeweils an die Wertschöpfung an. Eine Abgrenzung der digitalen Wirtschaft von anderen Wirtschaftszweigen für steuerliche Zwecke ist nicht möglich, weil die Digitalisierung mittlerweile alle Branchen erfasst. Die Einführung steuerlicher Sondervorschriften für digitale Geschäftsmodelle ist daher weder möglich noch geboten.
- Unternehmenssteuerbelastung senken: Die im Standortvergleich hohe Gesamtsteuerbelastung deutscher Unternehmen wird vor allem durch die Gewerbesteuer verursacht. Um die Unternehmenssteuerbelastung in Deutschland auf ein international durchschnittliches Niveau von etwa 25 Prozent zu senken, sollte bis zu einer Reform der Gewerbesteuer die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wiederhergestellt werden. Zusätzlich sollte eine Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer vorgesehen werden.
- Beschränkung der Verlustverrechnung zurückführen: Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und die Etablierung neuer digitaler Geschäftsmodelle erfordern von den Unternehmen hohe und mutige Investitionen, denen oftmals nicht zeitgleich korrespondierende Gewinne gegenüberstehen. Daraus resultieren Verluste für die Unternehmen. Das deutsche Steuerrecht berücksichtigt Verluste von Unternehmen aber nur sehr eingeschränkt. Die Verrechnung von Verlusten muss wieder deutlich umfangreicher möglich und nur bei Missbrauch ausgeschlossen sein.
- Besteuerungsprozesse lückenlos digitalisieren: Insbesondere im internationalen Steuerrecht gibt es noch viel Spielraum zum Abbau von Besteuerungsaufwand und Doppelbesteuerung durch Verbesserung von Abläufen und Datenflüssen. Um dieses Potenzial zu heben, müssen Definitionen und Standards im internationalen Steuerrecht vereinheitlicht, Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung reduziert, Betragsgrenzen und Meldepflichten international harmonisiert werden. Die Notwendigkeit, Papierformulare auszufüllen, muss im Steuerrecht komplett entfallen.
Handlungsempfehlungen
- Steuerliche Forschungsförderung schrittweise ausbauen: Der Einstieg in die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung durch das Forschungszulagengesetz ist ein wichtiger Schritt für den Wirtschaftsstandort Deutschland, um langfristig Innovation, Beschäftigung und Wachstum zu stärken. Die Zulagenförderung, die sich an den Personalkosten für Forschung im Unternehmen orientiert und jährlich ausgezahlt wird, ist vom Ansatz her ein geeignetes Instrument, um zusätzliche Forschungsausgaben in der Wirtschaft anzuregen. Sinnvoll ist auch, die Förderung unabhängig von der Unternehmensgröße zu gewähren. Das geplante Fördervolumen von 1,25 Mrd. Euro pro Jahr ist aber im Vergleich mit steuerlichen Vergünstigungen in anderen Industriestaaten unzureichend und sollte schrittweise deutlich erhöht werden, um größere Förderanreize und damit stärkere gesamtwirtschaftliche Effekte zu erzielen.
- Disruptive Innovationen fördern: Die Agentur für Sprunginnovationen (SprinD) mit Sitz in Leipzig wird ein wichtiges Instrument zur Innovationsförderung sein. Sie sollte daher schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen und mit ausreichend Kapital ausgestattet werden. Um tatsächlich Innovationen zu generieren, ist ein größtmöglicher Grad an Freiheit erforderlich.
- Mehr Anreize für die Wirtschaft schaffen: Um den Unternehmen ausreichende Anreize zu geben, ihre Investitionen in die naturgemäß riskante F&E zu erhöhen, sind in der Berechnung der individuellen Förderquoten die beihilferechtlichen Möglichkeiten maximal auszuschöpfen. Die 50-Prozent-Marke sollte dabei Ziel bzw. Orientierungsgröße sein.
- Fokus auf Innovationen setzen: Ziel der Projektförderung ist es, Innovationen in den Markt zu bringen – dies können nur Unternehmen. Im Sinne einer erfolgreichen Innovationspolitik müssen die Forschungsfördermittel für die Wirtschaft verdoppelt werden.
- Eine Ausbildungs- und Forschungskultur im Hochschul- und Bildungswesen etablieren, die technische und gestalterische Kompetenzen vereint: In der Aus- und Weiterbildung müssen Angebote entwickelt werden, die technologische mit gestalterischen Kompetenzen vereinen. Hierzu ist eine eigenständige akademische Kultur für Digital Design erforderlich. Diese kann insbesondere durch die Gründung von Fachbereichen oder sogar eigenständigen Hochschulen mit Fokus auf Digitalisierung, vergleichbar dem Bauhaus vor 100 Jahren, erreicht werden. Öffentliche Förderprogramme im Kontext der Digitalisierung müssen um eine Digital-Design-Komponente erweitert werden.
Handlungsempfehlungen
- Zuständigkeitsverteilung kritisch überprüfen: An der Verteidigung des Cyber- und Informationsraumes ist eine Vielzahl staatlicher Organisationen beteiligt. Deren Ziele, Zuständigkeiten und Befugnisse müssen klar definiert und ggf. neugeordnet werden. Nicht zuletzt für die Wirtschaft ist es wichtig, die verantwortlichen Institutionen klar identifizieren zu können.
- Vernetzung vorantreiben: Die Interoperabilität der bei Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz
- genutzten Informations- und Kommunikationstechnik sollte verbessert werden. Dazu sollte auch die gemeinsame Entwicklung und Vernetzung gestärkt werden.
- Ausstattung der Sicherheitsbehörden verbessern: Gerade in finanzieller Hinsicht sollte die Ausstattung von Sicherheitsbehörden und Bundeswehr verbessert werden. Gleichzeitig sollte die Flexibilität dieser Organisationen in ihrer Rolle als im Wettbewerb stehende Arbeitgeber gestärkt werden. Dazu braucht es eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern, unter Beteiligung von Experten aus Wirtschaft und Gewerkschaften.
- Innovationsanreize und Fehlerkultur schaffen: In den Strukturen von Sicherheitsbehörden und Bundeswehr braucht es zusätzliche Innovationsanreize. Im ersten Schritt sollte eine moderne Fehlerkultur geschaffen werden. Um die Vorteile der Digitalisierung gezielt zu nutzen brauchen fähige und motivierte Mitarbeiter ein Klima, das innovatives Vorgehen fördert.
- Durchlässigkeit für IT-Fachkräfte verbessern: Um IT-Fachkräfte gezielt zu fördern und ihnen bessere Chancen auf Führungspositionen zu bieten, sollte die Laufbahnverordnung angepasst werden.