

Digitalisierung hat Auswirkungen auf immer mehr Lebensbereiche und verändert den Alltag jedes Einzelnen. Damit wird die Gestaltung der Digitalisierung zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wir digitale Technologien zum Wohle aller nutzen können. Jedoch können noch nicht alle Menschen im gleichen Maße von den Chancen der Digitalisierung profitieren. Unsere Gesellschaft ist weiterhin geteilt in Onliner und Offliner. Etwa jeder Vierte fühlt sich in Deutschland von der Digitalisierung abgehängt.
In der nächsten Legislaturperiode muss es das Ziel sein die digitale Teilhabe in der Breite der Gesellschaft zu verbessern –unabhängig von Alter, Einkommen, Bildungslevel, Herkunft oder Wohnort. Alle Bürger müssen beim Thema Digitalisierung mitgenommen werden, damit sie sich sicher und souverän in der digitalen Welt bewegen können. Die Stärkung digitaler Kompetenzen ist ein zentraler Schlüssel hierfür. Gleichzeitig gilt es den gesamtgesellschaftlichen Dialog zur Digitalisierung weiter voranzutreiben und politisch zu fördern.
Um eine Teilhabe aller an den digitalen Prozessen in unserer Gesellschaft zu ermöglichen, benötigen wir Digitale Streetworker. Bundesweit müssen Digitale Streetworker insbesondere der älteren Generation zur Verfügung stehen, um diese in die Online-Welt zu begleiten und Barrieren zu überwinden. Neben einer Digitalassistenz bei behördlichen Angelegenheiten, sollten sie auch im persönlichen Umfeld der Menschen wirken. Dazu sollten Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung zu Digitalen Streetworkern umgeschult werden.
Weiterbildung ist der Schlüssel zur Teilhabe. Digitale Weiterbildungsangebote und -anreize müssen daher auch jenseits formeller Bildung gefördert werden. Ein „Digital-Führerschein“ kann Menschen jeden Alters motivieren, staatlich geförderte Weiterbildungen auf verschiedenen Leistungsniveaus wahrzunehmen. Der Digital-Führerschein könnte bei der Bundeszentrale für digitale Aufklärung angesiedelt werden. Neben eigenen kostenfreien Angeboten sollte diese ein umfassendes Weiterbildungsprogramm für den Digital-Führerschein koordinieren.
Es braucht in Deutschland flächendeckend Erfahrungs- und Erprobungsräume in denen digitale Medien und Technologien niedrigschwellig ausprobiert werden können. Diese Zentren sollen allen Menschen als Räume der Begegnung offenstehen. Mit öffentlichen Fördergeldern bezuschusst können sie an bestehende Strukturen (z.B. Bibliotheken oder Gemeindezentren) angegliedert werden. Die Bundeszentrale für digitale Aufklärung könnte bei der inhaltlichen Konzeption unterstützen. Auch der bundesweite Digitaltag des breiten gesellschaftlichen Bündnisses »Digital für alle« macht Digitalisierung erfahrbar. Die neue Bundesregierung ist dazu aufgerufen, dieses Projekt durch ihre intensive Mitwirkung vor Ort im Sinne digitaler Teilhabe für alle zu unterstützen.
Der barrierefreie Zugang zu Produkten und Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Gesellschaft, Ausbildung und Beruf. Das gilt insbesondere in Zeiten des Homeoffice. Universalrechner, Selbstbedienungsterminals, digitale Anwendungen und Dokumente sowie Verbraucherendgeräte für die Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste oder audiovisueller Mediendienste sollten daher gemäß der harmonisierten Europäischen Barrierefreiheitsanforderungen gestaltet bzw. angepasst werden. Dazu gehört insbesondere die nationale Eins-zu-eins-Umsetzung der beiden EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zu Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.
Bürger leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen entscheidenden Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Im Zuge der Digitalisierung entstehen neue, digitale Orte, in denen Ehrenamt stattfindet, wie der Dritte Engagementbericht des BMFSJ verdeutlicht. Diese neuen Wege des Engagements gilt es zu unterstützen. Ein erster wichtiger Schritt ist es, dieses Ehrenamt auch durch die Bundesregierung anzuerkennen und ihm mehr Sichtbarkeit zu verschaffen, bspw. durch eine „digitale Ehrenamtskarte“.