Der Bitkom begrüßt, dass BMF & BMJV mit der eWpRV die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) (siehe Bitkom Stellungnahme zum eWpG) zügig konkretisieren und damit Rechtssicherheit schaffen möchten. Nichtsdestotrotz werfen einzelne, spezifische Stellen in der Verordnung Fragen bzw. Unklarheiten auf, die unserer Meinung nach einer weiteren Betrachtung und Klarstellung benötigen.