Mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) wurde 2021 ein moderner Rechtsrahmen für die Begebung von elektronischen Wertpapieren geschaffen. Der Bitkom begrüßt ausdrücklich, dass das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wie im eWpG vorgesehen, die turnusmäßige Evaluierung des Gesetzes durchführen. Dies bietet die wichtige Gelegenheit, bestehende Regelungen an die technologischen und marktseitigen Entwicklungen der vergangenen Jahre anzupassen und so den eingeschlagenen Modernisierungspfad fortzuführen.
Um weiterhin von den Vorteilen als „First Mover“ zu profitieren und dem steigenden Marktinteresse gerecht zu werden, sollten zentrale Leitprinzipien wie Technologieneutralität, Vermeidung von Gold-Plating, Proportionalität und vereinfachte Zulassungsverfahren gestärkt werden. Zudem ist die EU-weite Harmonisierung der Regelungen z.B. durch die geplante Einführung des supranationalen Rechtsrahmens (die „EU Inc.“, bzw. das „28th Regime“) ein zentraler Aspekt, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzmarktes zu sichern.