Im Zusammenspiel zwischen der MiCAR und der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) entsteht derzeit ein Spannungsfeld bei der Aufsicht über Kryptowerte-Dienstleistungen. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bewertet in ihrem „No-Action Letter“ bestimmte Dienstleistungen mit E-Geld-Token (EMT) – etwa sogenannte First-Party Transfers zwischen Wallets desselben Kunden – als erlaubnispflichtige Zahlungsdienste.
Bitkom warnt vor einer daraus resultierenden Doppelregulierung für Kryptowerte-Dienstleister und fordert eine Klarstellung durch die EBA sowie im künftigen PSD3/PSR-Rahmen. Das Papier zeigt auf, warum die MiCAR die relevanten Risiken bereits abdeckt und wie eine praxistaugliche Abgrenzung zwischen MiCAR-Dienstleistungen und Zahlungsdiensten Innovationen im Bereich Stablecoins und Tokenisierung sichern kann.