Die Besteuerung von Kryptowerten wird derzeit im Kontext der Haushaltskonsolidierung und einer stärkeren Bekämpfung von Steuervermeidung diskutiert. Bitkom spricht sich in seiner Stellungnahme dafür aus, die einjährige Haltefrist für Kryptowerte im Privatvermögen beizubehalten.
Die Haltefrist schafft Rechtssicherheit, vermeidet unnötige Bürokratie und ist ein relevanter Standortfaktor für Deutschland im europäischen Wettbewerb. Zugleich wird deutlich: Der geltende Rechtsrahmen bedeutet keine generelle Steuerfreiheit. Veräußerungen innerhalb der Jahresfrist sowie laufende Einkünfte aus der Nutzung von Kryptowerten werden bereits heute steuerlich erfasst.
Sollte der Gesetzgeber dennoch eine Reform verfolgen, muss diese praxistauglich, vollziehbar und innovationsfreundlich ausgestaltet werden. Im Fokus stehen Bestandsschutz, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen regulierten und nicht regulierten Anbietern, steuerneutrale Krypto-zu-Krypto-Tausche sowie standardisierte digitale Melde- und Steuerdatenprozesse.
Die vollständige Stellungnahme steht hier zum Download bereit.