Stellungnahme zu den Auslegungshinweisen der Bundesnetzagentur zu § 7a UWG
Am 1. Oktober 2021 ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft getreten. Das Gesetz fügt neben anderen Regelungen den neuen „§ 7a UWG - Einwilligung in Telefonwerbung“ in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein, der neue Anforderungen für die Werbeeinwilligung im Telefonmarketing einführt. Telefonmarketing ist nach wie vor ein wichtiger Kanal, um Kunden- und Zielgruppen zu erreichen und die persönliche Kundenberatung und -betreuung zu gewährleisten.
Die Bundesnetzagentur wird Auslegungshinweise zum neuen § 7a UWG veröffentlichen, um die Marktteilnehmer über ihr Verständnis des § 7a UWG sowie die künftige behördliche Verfahrensweise auf Grundlage der neuen Rechtslage in Kenntnis zu setzen. Sie sollen die Reichweite und den Umfang der o.g. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten beschreiben und zugleich aufzeigen, wie die Behörde den unbestimmten Rechtsbegriff der „angemessenen Dokumentation“ bzw. der „angemessenen Form“ auslegen wird.
Bitkom bedankt sich für die Möglichkeit, zu den zukünftigen Auslegungshinweisen Stellung zu nehmen. Das Stellungnahmeformular kann hier heruntergeladen werden.