Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Krypto-Besteuerung sieht weitreichende Änderungen für private Anlegerinnen und Anleger sowie Anbieter vor. Bitkom spricht sich weiterhin für die Beibehaltung der einjährigen Haltefrist aus und begrüßt zugleich den vorgesehenen Bestandsschutz sowie die Einordnung in das System der Kapitaleinkünfte. Darüber hinaus fordert Bitkom unter anderem eine steuerneutrale Ausgestaltung von Krypto-zu-Krypto-Tauschen, praxistaugliche Regeln für Anschaffungskosten und Nachweise sowie eine zeitlich abgestimmte Umsetzung von Systemwechsel und Kapitalertragsteuerabzug.