Bitkom erachtet die gegenwärtige üppige Regelungsdichte und -tiefe der Informationspflichten, insbesondere mit Blick auf die Darstellung der Informationen, als „lose-lose-Situation“, die weder für die Verbraucher noch für die Anbieter Vorteile bringt. Die neuen Regelungen der Verbraucherrechterichtlinie gelten EU-weit seit dem 13. Juni 2014. Insgesamt ist die Informationsdichte durch die Verbraucherrechterichtlinie erneut gestiegen.
Da die Verbraucherrechterichtlinie einem Vollharmonisierungsansatz folgt, ist eine abweichende nationale Regelung im Anwendungsbereich der Richtlinie nicht möglich – mit Ausnahme des durch die einzelnen Öffnungsklauseln den Mitgliedstaaten eingeräumten Spielraums. Perspektivische Überlegungen für Änderungen der Bestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie sollten daher auf EU-Ebene angeregt werden.
Die Unternehmen sind derzeit gefordert, einen Spagat zu vollbringen, indem sie sich einerseits um eine einfachere und verständlichere Sprache bei den Informationspflichten bemühen, anderseits aber sämtliche aus Gesetzen und Rechtsprechung stammenden Anforderungen erfüllen müssen – in einer Weise, die im Falle einer Abmahnung auch vor Gerichten standhalten.
Bei allen künftigen Lösungen soll daher die Rechtssicherheit für die Anbieter gewährleistet werden, indem eventuelle Vereinfachungen (z.B. mittels Muster) auf EU-Ebene gesetzlich verankert werden, die gegenwärtigen gesetzlichen Anforderungen ersetzen können und nicht als zusätzliche Verpflichtungen eingeführt werden.