Der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte durch eine deutliche Straffung des Regelwerks einfacher, schneller und praxistauglicher gestalten.
Wir unterstützen die rechtlichen Angleichungen der Ober- und Unterschwelle sowie die weitere Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung der Vergabe. Gleichwohl sehen wir Nachbesserungsbedarfe. Der aktuelle Entwurf trägt zu weiteren Ausnahmen von wettbewerblichen Vergabeverfahren bei, vor allem über Erleichterungen von In-House-Konstrukten („öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit“). Die Neufassung der UVgO ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Umsetzung der föderalen Modernisierungsagenda. Eine harmonisierte Übernahme der dortigen Regelungen in das Landesrecht ist zentral und derzeit nicht ausreichend sichergestellt. Gerade im IT-Einkauf gilt es darüber hinaus, die verschiedenen Reformen des Vergaberechts und der Beschaffungspraxis gesamtheitlich zu betrachten. Vereinfachung und Beschleunigung bei gleichzeitiger Erhöhung von Qualität und Transparenz gilt es rechtlich zu ermöglichen und über die geplante Einkauf GmbH, den Marktplatz Deutschland und den Marktplatz Deutschland Digital belastbar umzusetzen.