Das zweite Bürokratieabbaugesetz der hessischen Landesregierung sieht die weitere Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zahlreiche fachgesetzliche Änderungen zum Abbau bürokratischer Aufwände vor. Das Gesetz ist Teil der hessischen Umsetzung der föderalen Modernisierungsagenda.
Die Stellungnahme kommentiert zahlreiche Änderungen positiv, zum Beispiel prozessuale Erleichterungen in der Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie die rechtliche Stärkung von Beamtinnen und Beamten bei der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben. Um noch umfänglichere Entlastungen zu ermöglichen, sollte das Once-Only-Prinzip durch ein explizites Doppelerhebungsverbot zusätzlich gestärkt werden. Über das Gesetzesvorhaben hinaus kann die hessische Landesregierung beispielsweise durch die Aufhebung von Berichtspflichten mit Beweislastumkehr und mit Praxischecks für zusätzliche Vereinfachung sorgen.