Die neuesten Papiere der Präsidentschaft und Entwicklungen in den WP TELE- und DAPIX-Sitzungen zur ePrivacy-Verordnung haben gezeigt, dass weiterer Diskussionsbedarf zu bestimmten Aspekten des Vorschlags besteht. Bitkom begrüßt den Ansatz der Präsidentschaft, verschiedene Optionen für die relevanten Bestimmungen zu berücksichtigen. Bitkom fordert die Präsidentschaft auf, Fragen zum Anwendungsbereich und zur Anwendung der ePrivacy-Bestimmungen zu berücksichtigen. Wir brauchen eine Angleichung an die Datenschutz-Grundverordnung und die EECC sowie eine Änderung des Anwendungsbereichs in Bezug auf M2M-Kommunikation. Die technische Machbarkeit sollte ausführlich diskutiert werden, insbesondere in Bezug auf die Artikel 8 und 10. Bezüglich der erlaubten Verarbeitung gemäß Artikel 6 kommentiert die Präsidentschaft die Möglichkeit, die rechtliche Grundlage der DSGVO „berechtigte Interessen“ und „weitere Verarbeitung“ für kompatible Zwecke einzubeziehen. Artikel 15 ePR muss geändert werden, um die Formulierung "Betreiber von elektronischen Kommunikationsdiensten" aufzunehmen. Alle Aspekte werden ausführlich in unserem jüngsten Positionspapier erörtert, das Sie hier auf englisch herunterladen können.