Die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union hat kürzlich ihr Diskussionspapier 6726/18 zur ePrivacy-Verordnung (März 2018) veröffentlicht. Das Dokument behandelt die Artikel 1, 5, 6, 7, 12, 13 und 14 sowie die dazugehörigen Erwägungsgründe.
Der Bitkom hat bereits zu mehreren Fragen zum Vorschlag für die ePrivacy-Verordnung und zu den jüngsten Papieren der Präsidentschaft Stellung genommen und möchte die Gelegenheit nutzen, auch zu den jüngsten Entwicklungen Stellung zu nehmen.
Die neuesten Papiere der Präsidentschaft zur ePrivacy-Verordnung haben gezeigt, dass weiterer Diskussionsbedarf zu bestimmten Aspekten des Vorschlags besteht. Bitkom fordert die Präsidentschaft auf, das Verhältnis zwischen DSGVO und ePrivacy zu klären und einen praktischen Ansatz für die Verarbeitung von Metadaten und Einstellungen in Browsern und anderer Software zu finden, die den Zugang zum Internet ermöglichen. Darüber hinaus ist eine klare Unterscheidung zwischen dem Konzept der „Vertraulichkeit der Kommunikation“ und der Datenverarbeitung, die in den Anwendungsbereich der ePrivacy fällt, notwendig. Die Bestimmungen der Artikel 6, 8 und 10 des Vorschlags müssen für einen praktischeren Ansatz, der mit den Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung in der DSGVO übereinstimmt, geändert werden.
Unser aktuelles Positionspapier zu diesem Thema können Sie hier auf englisch herunterladen.