Bitkom Stellungnahme zur Neuregelung Influencermarketing
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichte im Februar 2020 seinen Regelungsvorschlag zur Abgrenzung nichtkommerzieller Kommunikation zur Information und Meinungsbildung von geschäftlichen Handlungen. Es soll damit klargestellt werden, das Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten, die ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen, keinen kommerziellen Zweck verfolgen und daher auch nicht gekennzeichnet werden müssen. Die Klarstellung soll einen sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen im Internet durch Blogger und Influencer schaffen.
Wir begrüßen die Initiative des BMJV hier mehr Rechtssicherheit zu schaffen, sehen jedoch im Detail noch Anpassungsbedarf um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen. Unsere Stellungnahme zum Vorschlag können Sie hier herunterladen.