Mit dem Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes möchte die Bundesregierung die Betriebsratsarbeit stärken und diese an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt anpassen. Die Kernbotschaften der Bitkom-Stellungnahme lauten:
Wir begrüßen, dass Online-Betriebsratssitzungen und Online-Verhandlungen vor der Einigungsstelle auch nach der Corona-Pandemie ermöglicht werden sollen. Allerdings sollte der Präsenzsitzung aus unserer Sicht kein Vorrang eingeräumt werden.
Kritisch sehen wir, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz für den Betriebsrat als erforderlich gelten soll. Diese Regelung ist unserer Auffassung nach entbehrlich und wäre regelmäßig mit unnötigem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Die Regelung berücksichtigt nicht, dass in vielen Fällen auch im Betrieb hinreichende Kompetenz zur Beurteilung des KI-Einsatzes vorhanden ist.
Schließlich sollte das Gesetzgebungsverfahren zum Anlass genommen werden, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Einführung von technischen Einrichtungen) auf seinen eigentlichen Wortlaut und Zweck zu reduzieren. Ziel sollte es sein, dass die Regelung nicht mehr jegliche Standard-IT-Produkte erfasst, die für die erfolgreiche Zusammenarbeit erforderlich sind. Unternehmen können es sich nicht leisten, die Einführung dringend notwendiger IT-Tools aufschieben zu müssen, weil keine Einigung mit dem Betriebsrat zustande kommt.