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Beim elektronischen Rechnungsaustausch ist es seit dem 1. Juli 2011 freigestellt, auf welche Art und Weise eine Rechnung übermittelt wird. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 setzt dabei die Vorgaben der 2010 geänderten EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie um und schreibt die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder des EDI-Verfahrens bei der elektronischen Rechnung nun nicht mehr zwingend vor. Diese Erleichterungsvorschriften sind jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Der Bitkom e.V. hat die wichtigsten Regelungen sowie Fragestellungen zur elektronischen Rechnung in den folgenden 10 Merksätzen für Sie dargestellt. Es wird dabei auf dem aktuellen Stand unter Berücksichtigung des am 2. Juli 2012 veröffentlichten BMF-Schreibens zur »Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011« abgestellt. Die 10 Merksätze stehen Ihnen unten als PDF-Download zur Verfügung.
Diese Publikation wurde umfassend aktualisiert. Die aktuelle Version finden sie hier: 10 Merksätze für elektronische Rechnungen.