
Startup Legal Guide: Remote Work im Ausland
Gastbeitrag von Christin Dunkel und Lukas Kawka (Morrison Foerster)
Worum geht's?
Das Arbeiten aus dem Homeoffice gehört seit der Corona-Pandemie in vielen Unternehmen dazu. Zunehmend wird sowohl von den Mitarbeitenden als auch von Arbeitgeberseite der Wunsch geäußert, nicht nur von zu Hause aus, sondern auch aus dem Ausland mobil arbeiten zu können. Ein "einfach mal machen" birgt hohe rechtliche Risiken für Arbeitgeber und Mitarbeitende. Für eine rechtlich sichere Ausgestaltung sind unter anderem arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen zu klären.
Warum ist das relevant für Startups?
Insbesondere wenn das Homeoffice eingerichtet ist, ist es oft auch technisch und organisatorisch leicht umzusetzen, von überall zu arbeiten. Gerade internationale oder gut ausgebildete Mitarbeitende und Bewerber fragen nach der Möglichkeit, aus dem Ausland zu arbeiten und Unternehmen wollen dem oft gerne nachkommen – um die Motivation zu steigern und attraktiver für (internationale) Bewerber zu sein. Die finanziellen und rechtlichen Risiken lassen sich aber bereits mit wenigen Regelungen gut managen.
Unsere Experten für Arbeitsrecht Christin Dunkel und Steuerrecht Lukas Kawka geben im Folgenden einen Einblick, welche steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen beim „Arbeiten von Überall“ zu berücksichtigen sind.

Remote Work im Ausland

Das Wichtigste im Überblick:
Was sind die Herausforderungen für Startups?
Die Mitarbeitenden oder potenziellen Mitarbeitenden in Startups sind oftmals mobil und international, und Startups sind offen für internationale Bewerber. Gerade in dieser Gruppe ist das Interesse besonders groß, auch aus dem Ausland heraus arbeiten zu können – um im Anschluss an einen Urlaub noch aus dem Ausland arbeiten zu können, oder die Familie im Ausland länger besuchen zu können. Die technischen und organisatorischen Herausforderungen des "Arbeitens von Überall" können in Zeiten von Homeoffice schnell geklärt werden – daneben sind jedoch die Herausforderungen im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht zu beachten. Das sind Bereiche, in denen die meisten Startups üblicherweise keine oder nur wenig Inhouse-Wissen und Erfahrung aufweisen. Diese Mischung aus gesteigertem Interesse am Arbeiten aus dem Ausland und den besonderen Herausforderungen abseits der Kernthemen von Startups macht das Thema für Startups besonders relevant.
Welche Vorgehensweise empfiehlt sich für Startups?
Jedes Unternehmen und jede Belegschaft sind anders – das gilt auch und gerade für Startups. Gerade deshalb ist es wichtig, dass jedes Unternehmen zunächst für sich die Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeitenden und des Unternehmens identifiziert:
- Ist das Arbeiten von Überall ein Thema, das nur wenige Mitarbeitende betrifft, oder ist es sinnvoll, eine generelle Regelung für alle Mitarbeitenden zu treffen? Besteht vielleicht sogar ein Betriebsrat, und der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist notwendig?
Soweit eine generelle Regelung sinnvoll ist, empfiehlt es sich, den Umfang zu klären und ggf. besondere Risiken zu erkennen. Wir empfehlen, den Mitarbeitenden keinen Anspruch einzuräumen, sondern jede Anfrage einzeln zu betrachten.
- In welchen Regionen/Ländern soll das Arbeiten aus dem Ausland zugelassen werden? Genügt es, das Arbeiten aus anderen Ländern der EU zu ermöglichen, oder sind auch andere Länder/Regionen relevant?
- Welche Tätigkeiten üben unsere Mitarbeitenden aus – und entstehen daraus besondere Risiken für das Unternehmen? Die Tätigkeit eines Sales-Mitarbeiters aus dem Ausland ist risikoreicher als die Tätigkeit der Software-Entwicklerin.
- Wie lange und wie oft sollen Mitarbeitende aus dem Ausland arbeiten dürfen – hier empfiehlt es sich nicht nur Jahreslimits, sondern auch Grenzen für jeden Aufenthalt festzulegen.
Die allgemeinen Regelungen sollten festgehalten und den Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden.
Aufzeichnung des Legal Lunches am 26. Januar 2023
Disclaimer:
Die Inhalte auf dieser Webseite spiegeln ausschließlich die fachliche Auffassung der Rechtsanwälte Christin Dunkel und Lukas Kawka der Kanzlei Morrison Foerster zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Die Inhalte stellen eine allgemeine unverbindliche Information dar, welche insbesondere nicht den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen können. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers bzw. der Leserin.