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Koalitionsvertrag: Themenbereich Datenschutz & Sicherheit

Datenschutz

Wir sind der Meinung, dass bestehende Datenschutz-Gesetze und insbesondere die DSGVO ausreichen und es auch im Hinblick auf Algorithmen und KI momentan nicht weiterer Sondergesetze bedarf. Die Fragen, die zum Beispiel nun die „Datenethikkommission“ bearbeiten soll, wurden bereits vor fünf Jahren von der Internet-Enquete des Bundestags gestellt und beantwortet. Die Datendebatten wurden geführt, die Konzepte liegen auf dem Tisch, jetzt müssen Entscheidungen getroffen werden. Datenpolitik muss jetzt starten.

Chancen im Bereich Datenschutz
  • Freier und sicherer Datenaustausch mit anderen Wirtschaftsräumen; Erhaltung des transatlantischen Datenaustauschs auf Grundlage des EU/US-Privacy-Shield; Einsatz auf europäischer Ebene für wirksame Abkommen zum Schutz des Datenaustausches auch mit anderen Weltregionen (S. 43 ab Z. 1890)
  • Verzicht auf einseitige, nationale Regulierungen, um die europaweite Umsetzung von digitalen Geschäftsmodellen zu erleichtern; Verankerung der Freizügigkeit von Daten als fünfte Dimension der Freizügigkeit (S. 48 ab Z. 2179)
  • Innovationsboard auf EU-Ebene, um konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Europäischen Datenschutzregelungen zu erarbeiten (S. 46 ab Z. 2082)
Herausforderungen im Bereich Datenschutz
  • Einsetzung einer Datenethikkommission, die Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorschlägt (S. 47, Z. 2101) – eine solche Kommission ist nur sinnvoll, wenn sie beratend tätig ist
  • Eigentum an Daten (S. 129, Z. 6112) – das juristische Konzept des Eigentums passt nicht auf Daten und führt die Debatte in die falsche Richtung. Denn niemand kann im Sinne eines Eigentumsrechts über Daten verfügen.
  • Rechtsrahmen für das autonome Fahren schaffen, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Sicherheit (S. 48, Z. 2146)
  • Datensouveränität im Rahmen der E-Privacy-Verordnung stärken (S. 49, Z. 2221) – die E-Privacy VO hat das Potential die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in weiten Teilen zu überlagern und digitale Geschäftsmodelle und Innovationen zu verhindern. Die lange verhandelte DSGVO und der damit erreichte Interessenausgleich und Balance der betroffenen Interessen darf nicht durch die E-Privacy- Verordnung konterkariert werden.
  • Mögliche Schaffung eines eigenen Beschäftigtendatenschutzgesetzes (S. 42, Z. 1842)
IT-Sicherheit

Grundsätzlich sind die erwähnten Ansätze im Koalitionsvertrag positiv. Wir befürworten, dass Standards „zusammen mit der Wirtschaft“ entwickelt werden sollen. Dennoch besteht die Gefahr, dass hier übereilt gehandelt wird und letztlich eine Regulierung verabschiedet wird, die für Unternehmen technisch nicht umsetzbar ist und die nötige Wirkung beim Verbraucher verfehlt. Außerdem kritisieren wir den nationalen Fokus der erwähnten Maßnahmen.

Chancen im Bereich IT-Sicherheit
  • Ausbau BSI als Nationale Cybersicherheitsbehörde und als Beratungsstelle für IT-Sicherheit im Mittelstand (S. 43, Z. 1908, S. 44 Z. 1976)
  • Stärkung von Verschlüsselung (S. 45 Z. 1984)
  • Nationaler Pakt Cybersicherheit zwischen Herstellern, Anbietern und Anwendern; Cyberbündnis mit der Wirtschaft (S. 44 Z. 1966)
  • Förderung des Entwicklungsprinzip „Security by Design“; Entwicklung von IT-Sicherheitsstandards für internetfähige Produkte zusammen mit der Wirtschaft; Gütesiegel für IT-Sicherheit (S. 45 Z. 1995).
Herausforderungen im Bereich IT-Sicherheit
  • Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes betrachten wir als nicht notwendig (S. 44, Z. 1974)
  • Indifferenz beim Thema Backdoors (nicht im Koalitionsvertrag erwähnt)
  • Novellierung des Produktsicherheitsrechts (S. 135, Z. 6395) – Hier sollten zunächst umfassende Machbarkeitsstudien, Rücksprachen und Austausch zwischen Unternehmen, Behörden wie BSI und Politik erfolgen. Eine vorschnelle Regulierung würde den Zweck verfehlen.
Verteidigung

Mit der Neuordnung des Cyber- und Informationsraums sind das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) und Bundeswehr bereits konsequent einen neuen Weg gegangen. Wir befürworten, dass die weitere konsequente Digitalisierung der Bundeswehr mit den erforderlichen Ressourcen unterstützt wird und die Maßnahmen aus dem Weißbuch 2016 weitergeführt werden.

Chancen im Bereich Verteidigung
  • Bereitstellung erforderlicher Ressourcen für konsequente Digitalisierung der Bundeswehr (S. 159 ab Z. 7585)
  • Weiterführung Maßnahmen aus Weißbuch 2016 zur Digitalisierung in der Bundeswehr; "Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien" (ADIC) (S. 159 Z. 7578)
  • hohes Innovationstempo – auch bei Digitalisierung der Bundeswehr (S. 159 Z. 7587)