
Berlin, 8. Oktober 2019 - Für die produktneutrale Ausschreibung von Monitoren und Desktop-PCs liegen neue aktualisierte Leitfäden vor. Das teilt der Digitalverband Bitkom mit, der die Leitfäden in Zusammenarbeit mit mehreren öffentlichen Auftraggebern entwickelt und umgesetzt hat. Hintergrund ist, dass die öffentliche Hand beim IT-Einkauf eine Reihe von rechtlichen Vorgaben insbesondere aus dem Vergaberecht beachten muss. So dürfen in öffentlichen Ausschreibungen grundsätzlich keine Hersteller- oder Produktnamen genannt werden, um einen fairen Wettbewerb aller Anbieter zu garantieren. Stattdessen muss der ausgeschriebene Bedarf der öffentlichen Hand neutral und sachlich beschrieben werden. „Die öffentliche Hand ist gehalten, Aufträge nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vergeben. Dabei darf sie keinen Anbieter bevorzugen oder ausschließen“, sagt Antonia Schmidt, Referentin Public Sector beim Bitkom.
Die Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung von IT-Produkten stellen technische Kriterien und Anforderungen zur Verfügung, mit denen IT-Geräte wie Monitore und Computer objektiv beschrieben und verglichen werden können. So finden sich etwa Kriterien zu technischer Ausstattung, Schnittstellen, Betriebssystem, Leistungsfähigkeit und sozialer Nachhaltigkeit. Wichtige Themen des Leitfadens zu Desktop-PCs sind außerdem die Leistungsmessung und Kriterien zur IT-Sicherheit. „Mit einem Rückgriff auf die dargestellten Kriterien und Anforderungen können Behörden sicherstellen, dass Ausschreibung und Vergabe sowohl effizient als auch gesetzeskonform erfolgen“, ergänzt Schmidt. „Die in den Leitfäden empfohlenen Festlegungen bilden den aktuellen technischen Standard ab, den grundsätzlich jeder Marktanbieter auch erfüllen kann“, sagt Schmidt. Dadurch sei gewährleistet, dass die Auswahl an Herstellern für die öffentliche Hand nicht beschränkt wird und ein fairer Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot entstehen kann.
EU-Kommission will Leitfäden in weitere europäische Amtssprachen übersetzen
Weitere Bitkom-Leitfäden, etwa zu Thin Clients und Servern, befinden sich aktuell in der Überarbeitung und sollen im kommenden Jahr in aktualisierter Fassung erscheinen. Die Empfehlungen für produktneutrale Ausschreibungen sind mittlerweile auch außerhalb Deutschlands gefragt. Da es in anderen EU-Mitgliedstaaten keine vergleichbaren Angebote gibt, greifen viele Beschaffer aus dem Ausland darauf zurück. Auch die EU-Kommission hat bereits Interesse gezeigt und möchte die Leitfäden in weitere europäische Amtssprachen übersetzen. Um dem Interesse aus dem Ausland gerecht zu werden, sollen die neuen Leitfäden in Kürze auch auf Englisch erscheinen.
Die aktualisierten Leitfäden zur produktneutralen Beschaffung von IT-Geräten können unter www.itk-beschaffung.de kostenlos heruntergeladen werden. Diese Internetseite bietet seit 2008 öffentlichen Auftraggebern Hilfe bei der Ausschreibung und dem Einkauf von ITK-Produkten. Der Leitfaden zu Desktop PC ist hier zu finden, der Leitfaden zu Monitoren kann hier abgerufen werden.