Um den großen Herausforderungen unserer Zeit – etwa der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur sowie der beschleunigten Digitalisierung – angemessen begegnen zu können, muss die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler werden. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vorgelegten Vorschläge zur Reform des Vergaberechts beinhalten eine Reihe von Ansatzpunkten, die zu Entlastungen bei Unternehmen und in der Vergabepraxis führen werden und einen innovationsfördernden Charakter aufweisen. Das Vergabebeschleunigungsgesetz enthält jedoch auch Regelungen, bei denen aus Sicht der Digitalwirtschaft erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Insbesondere sollte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge an innovative Unternehmen auf 100.000 Euro mit dem Vergabeschleunigungsgesetz umgesetzt werden.