FAQ
Das Modell besteht im Kern in der Verrechnung einer Steuergutschrift gegen die Steuerlast (Körperschaftssteuer) eines Produktionsunternehmens. Die Verrechnung erfolgt über das Finanzamt mittels der Steuererklärung. Nachdem auf Grundlage eines kulturellen Eigenschaftstests die Förderfähigkeit eines Projekts festgestellt ist, erhalten die Produzenten als Anspruchsberechtigte eine Steuererstattung auf ihre Unternehmenssteuern in Höhe der Förderung.
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuergutschrift sind gemäß Filmförderungsgesetz 80% der in Deutschland getätigten Ausgaben zur Herstellung eines Films oder einer Serie. Die Höhe der Steuergutschrift beträgt 30% dieser Kosten. Für besonderes nachgewiesenes Engagement beispielsweise in den Bereichen Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Fachkräfteentwicklung können zusätzlich vorab definierte Gutschriften, sogenannte Uplifts, in Anspruch genommen werden (Beispiel: weitere 5% Steuergutschrift, wenn Kriterien zur Förderung der Diversität umgesetzt wurden).
Anders als im bestehenden System werden die Zuschüsse nicht unmittelbar nach Bewilligung ausgezahlt, sondern erst nach Abschluss der Produktion über die Steuererklärung der Unternehmen. In vielen Fällen wird es notwendig werden, den erwarteten Zuschuss zwischenzufinanzieren. Die Notwendigkeit der Zwischenfinanzierung besteht allerdings auch heute schon vielfach, etwa wenn Auszahlungen nicht in der erwarteten Höhe oder Frist eintreten. Bei Einführung eines steuerlichen Fördermodells ist zu erwarten, dass Kreditgeber schneller und einfacher Mittel zur Zwischenfinanzierung zur Verfügung stellen, da Kredithöhe und Risiko kalkulierbar werden. Insgesamt ist das System geeignet, das Engagement der Banken in der Filmfinanzierung zu steigern.
Anders als die bestehenden Instrumente für die wirtschaftliche Film- und Serienproduktion (GMPF und DFFF I und II) schafft ein steuerliches Anreizmodell die für Investitionen dringend benötigte Planungssicherheit, indem es automatisch und kalkulierbar einen festgelegten und nicht-gedeckelten Abzug auf die jeweilige Investitionssumme garantiert, jederzeit. Lange Bearbeitungszeiten, Unstimmigkeiten mit anderen Förderfristen und ein teurer Verwaltungsapparat können dabei vermieden werden. Gleichzeitig steht das steuerliche Fördermodell, anders als die bestehenden Instrumente, allen produzierenden Marktteilnehmer*innen gleichermaßen und zu gleichen Bedingungen offen.
Mit diesen Elementen – Planungssicherheit, schlanke Handhabung und Zugang für alle Film und Serien produzierende Unternehmen – wird das steuerliche Fördermodell erhebliche Mehrinvestitionen für den deutschen Produktionsmarkt sichern. Denn genau diese Elemente sind mitentscheidende Faktoren bei der Auswahl des Produktionsortes – für VoD-Anbieter ebenso wie für Sender und Produktionshäuser jeder Größe.
Die aktuellen Überlegungen der Branche, die auch der Studie zu Grunde liegen, sehen keine Deckelung der Steuergutschriften innerhalb eines Steuer(gutschrift)jahres vor. Über die Details einer konkreten Umsetzung des Steueranreizmodells wird im Rahmen des politischen Prozesses selbstverständlich zu diskutieren sein. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass es keinen Deckel brauchen wird, da durch das Steueranreizmodell jeder gewährte Steuer-Euro 2,2-fach zurück an den Staat fließen würde.
Ja, absolut! Das System verlangt deutlich weniger Verwaltungsaufwand als die bestehenden Töpfe. Es ist gerade für kleinere Häuser ein großer Vorteil, wenn sie ihre eng begrenzten Ressourcen anders einsetzen können als für die zeitaufwändige Förderadministration. Außerdem steht die steuerliche Förderung jedem*r Antragsteller*in jederzeit in voller Höhe zur Verfügung und ermöglicht den Produzent*innen, in ihrem jeweiligen Tempo zu planen. Dagegen sind die bestehenden Töpfe an den jährlichen Bundeshaushalt geknüpft, in der Höhe begrenzt und werden nach dem Windhund-Verfahren verteilt. Diese Bedingungen sind eher für größere Häuser vorteilhaft, die eine größere Anzahl von Projekten steuern und Spezialisten im Team haben, die sich spezifisch um Förderverfahren kümmern.
Das steuerliche Fördermodell erzielt einen beachtlichen Return on Invest von bis zu 6,6 des Bruttoinlandsprodukts. Jeder in die Steuergutschrift investierte Euro zieht also bis zu 6,60 Euro direkte, indirekte und induzierte Wertschöpfung nach sich. Dabei erzielt das System einen erheblichen Beschäftigungseffekt von derzeit ca. 38.000 Beschäftigten auf bis zu 53.000 Beschäftigte. Über diese Steigerungen fließen mit jedem investierten Euro zusätzliche 2,80 Euro aus Steuern und Sozialbeiträgen zurück an den Staatshaushalt. Damit ist die Refinanzierung der Fördermaßnahme realistisch.
Das Bundesfinanzministerium verfügt seit Kurzem über Erfahrungen mit der Einführung eines steuerlichen Fördermodells: Die am 1. Januar 2020 gestartete steuerliche Forschungszulage kann als Musterbeispiel für eine steuerlichen Anreizmodellierung dienen. Die vollständig papierlose, digitale Einreichung von Förderanträgen war zum September 2020 bereits funktionsfähig, und der steuerliche Abruf bei der Körperschaftsteuererklärung über ELSTER ist seit Januar 2022 möglich. Es ist davon auszugehen, dass der Umsetzungsaufwand und damit die Dauer bis zur Verfügbarkeit einer steuerlichen Film- und TV-Produktionszulage sich angesichts der frischen Erfahrungen im Ministerium nochmals verkürzen würde.
Das steuerliche Fördermodell lässt sich über sogenannte Uplifts nutzen, um neben der wirtschaftlichen Förderung des Produktionsmarkts weitere wichtige politische Zielsetzungen zu erreichen. Über den für alle Antragsteller*innen hinaus festgelegten Basis-Zuschuss von 30% können weitere Zuschüsse bei nachgewiesenem Engagement zur Förderung etwa der Diversität, der ökologischen Nachhaltigkeit oder der Fachkräfteausbildung gewährt werden. So erhalten Investor*innen und Produzent*innen einen zusätzlichen Anreiz, gesellschaftspolitisch wichtige Ziele entlang gemeinsamer Kriterien zu unterstützen.