Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat eine umfassende Reform der Filmförderung bis zum Jahresende 2025 angekündigt. Wir begrüßen ausdrücklich das Engagement der Bundesregierung für den Filmstandort Deutschland sowie den von Staatsminister Dr. Wolfram Weimer initiierten konstruktiven Branchendialog. Die am 30. Juli 2025 angekündigte Erhöhung bestehender Fördermittel und die Einführung einer Investitionsverpflichtung für Mediendienste-Anbieter stehen jedoch aus unserer Sicht im Widerspruch zu den Zielen des Dialogs. Insbesondere bedauern wir, dass die Bundesregierung von Ihrem im Koalitionsvertrag formulierten Plan, eine Investitionsverpflichtung nur zusammen mit einem steuerlichen Anreizmodell einzuführen, abzuweichen scheint. Stattdessen wird auf eine befristete Ausweitung bestehender Förderprogramme gesetzt. Dies schafft keine verlässliche Perspektive, sondern verstärkt die Unsicherheit in der Branche.
Ohne klare, verlässliche Rahmenbedingungen kann eine Investitionsverpflichtung kaum die erhoffte Wirkung entfalten – insbesondere unter den bestehenden europarechtlichen Vorgaben, die eine gezielte nationale Förderung begrenzen. Andere europäische Länder bieten seit Jahren verlässliche Rahmenbedingungen und steuerliche Anreize und haben sich dadurch als attraktive Produktionsstandorte etabliert. Um in diesem Umfeld die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, ist die Einführung eines nachhaltigen, steuerbasierten Anreizsystems unerlässlich.