Bitkom begrüßt die Gelegenheit, zum Entwurf der Leitlinien zur Einwilligung gemäß der Verordnung 2016/679 (WP 259) der Artikel-29-Datenschutzgruppe (WP29) Stellung zu nehmen. Neben vielen anderen Bestimmungen der DSGVO tritt am 25. Mai 2018 die Definition der Einwilligung in Artikel 4(11) der DSGVO in Kraft. Die Definition und Reichweite des Konzepts der Einwilligung als einer der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung ist von größter Bedeutung - nicht nur für die digitale Wirtschaft, sondern auch für alle anderen Sektoren. Bei der Auslegung und Anwendung der DSGVO darf die Bedeutung der Einwilligung als einer der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung nicht unterschätzt werden. Die praktische Umsetzung der Bedingungen für eine gültige Einwilligung sowie die Offenheit und Angemessenheit für neue und aufkommende Technologien sollten berücksichtigt werden. Aufgrund der hohen Anforderungen, die von der WP29 formuliert wurden, lassen die derzeitigen Leitlinienentwürfe jedoch wenig Raum für eine praktische, tragfähige Umsetzung von Techniken zur Erlangung einer gültigen Einwilligung. Es gibt auch mehrere Punkte, in denen die WP29 einen höheren Standard als in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen anwendet und somit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.
Die Stellungnahme liegt in englischer Fassung vor.