Seit 2016 soll eine Know-how-Richtlinie einen europaweit einheitlichen Mindeststandard schaffen, um Geschäftsgeheimnisse vor dem rechtswidrigen Erwerb, der rechtswidrigen Nutzung sowie der rechtswidrigen Offenlegung zu schützen. Seit dem 11. Oktober 2018 wird im Bundestag der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ („GeschGehG-E“) beraten, der diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen soll. Bitkom begrüßt es, dass die Bundesregierung ein eigenes nationales Stammgesetz für Geschäftsgeheimnisse schaffen will und damit der wirtschaftlichen Bedeutung von Geschäftsgeheimnissen Rechnung trägt. Die Vorgaben der Know-how-Richtlinie werden an geeigneter Stelle konkretisiert, wohingegen sie an anderer Stelle mit der nötigen Flexibilität eins zu eins übernommen werden. Änderungsbedarf besteht nur vereinzelt:
Unsere detaillierte Stellungnahme zum Regierungsentwurf können Sie hier einsehen und herunterladen.