Am 24. Juni 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (im Folgenden „BMJV“) einen sogenannten Diskussionsentwurf („Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“), mit dem es den zweiten Teil eines Regelungswerkes vorschlägt, um die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Richtlinie (EU) 2019/790), im Folgenden „DSM-RL“) und die Online-SatKab-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/789, im Folgenden „Online-SatKab-RL“) umzusetzen. Ein erster Teil wurde bereits im Januar 2020, ebenfalls als Diskussionsentwurf, vom BMJV veröffentlicht (Link zur Bitkom-Stellungnahme).
Der Entwurf vom 24. Juni 2020 enthält u.a. Regelungsvorschläge zum Urhebervertragsrecht. Obwohl in Deutschland erst 2016, nach langem Ringen um Kompromisse, das Urhebervertragsrecht reformiert wurde, versucht das BMJV nun über die Vorgaben der DSM-Richtlinie hinauszuschießen und Auskunftsansprüche des Urhebers einzuführen, die in der operativen Umsetzung schlicht unmöglich sind.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen. Die Bitkom-Stellungnahmen zu den sonstigen Regelungsvorschlägen in dem Entwurf (zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz und zur Umsetzung der Online-SatKab-Richtlinie) finden Sie hier.