Der Entwurf des Bundeserprobungsgesetzes ein wichtiger Schritt hin zu einem lernenden, innovationsfreundlicheren Rechtsrahmen. Reallabore können eine zentrale Brückenfunktion übernehmen, um neue Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Verwaltungsverfahren unter realen Bedingungen zu testen – befristet, kontrolliert und behördlich begleitet. Gerade für digitale Schlüsseltechnologien sowie für die Modernisierung des Staates ist entscheidend, dass Innovationen schneller aus Forschung und Entwicklung in die praktische Anwendung überführt werden.
Positiv zu bewerten ist insbesondere die vorgesehene allgemeine Erprobungsklausel für Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren. Sie kann dazu beitragen, Verfahren schneller, digitaler und aufwandsärmer zu gestalten. Ebenfalls positiv ist, dass bereits fachrechtliche Experimentierklauseln aufgenommen wurden. Diese sollten jedoch nicht als abschließender Katalog verstanden werden. Das Gesetz muss als lernendes Querschnittsinstrument weiterentwickelt werden und künftig weitere Anwendungsfelder aufnehmen können, insbesondere dort, wo digitale Innovationen an materiellen rechtlichen Vorgaben oder sektorspezifischen Zulassungsregimen scheitern.