Bitkom begrüßt den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) und der Personalausweisverwaltungsvorschrift (PAuswVwV) als notwendigen Schritt zur Reaktivierung und weiteren Verbreitung der eID-Funktion. Um das volle Potenzial digitaler Identitäten auszuschöpfen, sollten jedoch zusätzliche Maßnahmen vorgesehen werden. Dazu zählen insbesondere die digitale Skalierung des PIN-Rücksetzdienstes, die Zulassung weiterer Identifikationsmittel wie der eMRTD-Funktion sowie eine technologieoffene Ausgestaltung der Verfahren, um die Nutzung und Verbreitung der eID nachhaltig zu fördern. Zudem sollte die künftige EUDI-Wallet als strategisches Identifikationsmittel frühzeitig berücksichtigt und die rechtlichen Voraussetzungen für eine vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung geschaffen werden.