Die vorgesehene Finanzierungsoption für den Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur entlang von Schienenwegen ist grundsätzlich zu begrüßen und hat Potenzial, die Mobilfunkversorgung für Fahrgäste zu verbessern und Synergien zwischen dem eisenbahnbetrieblichen Kommunikationssystem FRMCS und öffentlichen Mobilfunknetzen zu nutzen. Kritisch zu bewerten ist hingegen die in § 9 AEG-E neu zu schaffende Anbaubeschränkungszone für Telekommunikationsinfrastrukturen, die angesichts bestehender bau- und eisenbahnrechtlicher Prüfverfahren und einer nicht näher belegten Risikogrundlage unverhältnismäßig wirkt und den Ausbau digitaler Infrastrukturen entlang der Schienenwege erheblich zu erschweren droht.