Damit das neue Altersvorsorgedepot (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltvKInfV)) erfolgreich eingeführt und breit genutzt werden kann, müssen die Vorgaben zu Kosten und Informationspflichten rechtssicher und praxistauglich ausgestaltet sein. Insbesondere bei Produktinformationen, Kostenangaben und Berechnungsmethoden besteht noch Konkretisierungs- und Anpassungsbedarf. Informationspflichten sollten einen tatsächlichen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, Doppelungen vermeiden und sich ohne unnötigen Umsetzungs- und Aktualisierungsaufwand in bestehende und neue Produkt- und Vertriebsprozesse integrieren lassen.
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