Der Bitkom begrüßt die überfällige Ausgestaltung der Anforderungen an die elektronische Patientenakte als auch die Spezifikation weiterer Anwendungen für die elektronische Patientenakte durch die gematik und bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme. Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Kernstück der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es ist weitgehend politischer Konsens, dass eine möglichst breitflächige Nutzung einer ePA nachhaltig positive Versorgungseffekte in Deutschland haben wird. Ziel muss es daher sein, die Akzeptanz der ePA zu steigern. Dies wird nur über Vertrauen der Versicherten in ein sicheres und nutzbringendes Instrument zu erreichen sein. Grundlagen für den Erfolg sind folgende Eckpunkte:
Die Verankerung einer Regelung im Gesetz zur Datenfreigabe ist begrüßenswert. Damit wird erstmalig eine Rechtsgrundlage für die freiwillige Datenfreigabe zu wissenschaftlichen Forschungszwecken geschaffen. Leider verpasst der Gesetzgeber jedoch die Schaffung von Möglichkeiten einer Datenspende an die privatwirtschaftliche Forschung sowie an Hersteller von Medikamenten und Gesundheitsanwendungen.