Wer legt die Höhe der Abgaben fest?
Früher legte der Gesetzgeber fest, was der Hersteller einpreisen sollte. So stand noch im Urheberrechtsgesetz aus dem Jahre 2007, dass für „jedes Tonaufzeichnungsgerät, für dessen Betrieb nach seiner Bauart gesonderte Träger nicht erforderlich sind“, 2,56 Euro fällig werden. Da der Gesetzgeber mit der technischen Entwicklung nicht Schritt halten konnte, wurde die Tariffindung in die Hände der betroffenen Parteien gelegt (Hersteller und Verwertungsgesellschaften). Die Verwertungsgesellschaften erkannten die Gunst der Stunde und meldeten für alle Geräte und Speichermedien, die auch nur im Entferntesten kopierfähig waren, Forderungen an.
Meist müssen Gerichte darüber entscheiden, ob überhaupt Abgaben zu zahlen sind und welche Höhe angemessen ist. Als Vertreter der Wirtschaft ist Bitkom an den Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften beteiligt und konnte zuletzt im Dezember 2015 eine Einigung über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Mobiltelefone und Tablets erzielen.
Wie viel muss ich denn nun zahlen?
Um diese Frage schnell zu beantworten, haben wir den Abgabenrechner entwickelt. Mit einem Klick auf die einzelnen Geräte lassen sich die Kosten berechnen. Zu beachten ist hierbei, dass die Beträge den im Bundesanzeiger von den Verwertungsgesellschaften veröffentlichten Tarifen entsprechen. Diese Tarife sind noch immer zum großen Teil umstritten und Gegenstand von Verfahren oder Verhandlungen.