
Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen, Bürgschaften und Homeoffice – Wir haben für euch die Antworten auf die drängenden Fragen dieser Tage zusammengetragen, damit ihr euch auf das Wesentliche konzentrieren könnt. Wir werden euch an dieser Stelle regelmäßig mit den wichtigsten Informationen versorgen, damit ihr euch, euer Startup und eure Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher durch die Corona-Krise navigieren könnt.
Wir beginnen diese Woche mit einer detaillierten Vorstellung des Kurzarbeitergeldes. Was es ist, wer es bekommt und wie genau ihr es beantragt, könnt ihr im Folgenden lesen:
Im Zuge der Coronakrise hat der Bundestag beschlossen, das Kurzarbeitergeld (KUG) flexibler zu gestalten, damit mehr Unternehmen von den Regelungen profitieren können. So sollen möglichst viele betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden, indem der Verdienstausfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Arbeitslast sich aufgrund von Lieferkettenengpässen, einem Mangel an Folgeaufträgen oder anderen nicht vermeidbaren wirtschaftlichen Gründen verringert oder gar ganz wegfällt, zumindest zum Teil durch das KUG ausgeglichen werden kann. Das KUG ist auf max. 24 Monate begrenzt und kann für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Kalendermonat unterbrochen werden, wenn sich zwischenzeitlich die betriebliche Lage verbessert. Die Bezugsdauer verlängert sich dadurch entsprechend. Nach drei Monaten Unterbrechung muss allerdings der Arbeitsausfall neu angezeigt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet ihr Möglichstes dazu zu tun Arbeitsausfälle zu vermeiden oder zu vermindern. Daher müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst ihren Urlaub aus dem Vorjahr abbauen und ihren Urlaubsanspruch aus dem laufenden Jahr vor Beginn der Kurzarbeit verplanen.
Aber welche Änderungen genau sollen das KUG nun flexibler machen? Durch das vom Bundestag verabschiedete Gesetz vom 13.03.2020 sind folgende Neuerungen in Hinblick auf das KUG getroffen worden:
Neue Regelung | Vorherige Regelung |
Unternehmen können KUG beantragen, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % erleiden | Unternehmen können KUG beantragen, wenn mindestens 1/3 der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % erleiden |
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 % erstattet | 80% der Sozialversicherungsbeiträge für den entfallenen Bruttoverdienst müssen vom Arbeitgeber getragen werden |
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG | Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind von den KUG-Regelungen ausgeschlossen |
Diese erleichternden Regelungen sollen schon rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten. Entsprechend soll das KUG auch schon rückwirkend auf Grundlage der Neuregelungen für März 2020 ausgezahlt werden.
Hilfreiche Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsdokumente zum Kurzarbeitergeld bietet zudem das Startup Libu, das auf seiner Webseite ein Video bereitgestellt hat, das Schritt für Schritt durch die auszufüllenden Formulare führt. Zudem bietet Libu ein Automatisierungs-Tool zur Abrechnung des Kurzarbeitergeldes und einen Kurzarbeitergeld-Rechner an.
Aus dem WirVsVirus-Hackathon der Bundesregierung ging zudem U:DO hervor, ein digitaler Assistent für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Der Chatbot führt mit seinem Gegenüber ein Interview, um mit Hilfe der daraus hervorgehenden Angaben die Formulare zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes auszufüllen.
https://kurzarbeit-einfach.de/
https://devpost.com/software/udo-digitaler-antrag-auf-kurzarbeitergeld-eintrag-611
Das Kurzarbeitergeld macht deutsche Unternehmen in schweren Zeiten widerstandsfähig und rettet Arbeitsplätze. Eine halbe Million deutscher Unternehmen haben in den vergangenen Wochen schon Kurzarbeit angemeldet. Welche Effekte hat das für einzelne Unternehmen? Welches sind die Stellschrauben? Alteryx und M2. Technology & Project Consulting haben eine kostenlose App entwickelt, um Unternehmen die direkten Auswirkungen des Kurzarbeitergelds auf ihre Performance zu zeigen.
https://pages.alteryx.com/Kurzarbeiter.html
Hotline für Arbeitgeber der Agentur für Arbeit: 0800-45555 20 (Mo.-Fr. von 08:00-18:00 Uhr)