Bitkom und die unterstützenden Organisationen treiben die digitale Transformation in Deutschland in verschiedenen Branchen voran.
Unternehmen entwickeln digitale Produkte, bauen neue Unternehmenseinheiten auf, erschließen innovative Geschäftsfelder und investieren damit unerlässlich in den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die digitale Transformation erfordert in Deutschland wie weltweit zunehmend Flexibilität, Innovation und schnelle Anpassungen. Insbesondere mit Blick auf komplexe und innovative Projekte im IT-Bereich haben sich agile Methoden wie Scrum oder Kanban längst durchgesetzt.
Mit Hilfe dieser Methoden tragen externe Spezialisten ihr Know-how und ihr enormes Innovationspotential in die Unternehmen. Bei diesen Spezialisten handelt es sich um überdurchschnittlich bezahlte Berater, Entwickler oder andere Digitalisierungsexperten, die im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrags entweder als externe Selbständige oder als Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens tätig werden. Sie agieren wirtschaftlich mindestens auf Augenhöhe. Ihr Tätigwerden in agilen Projekten ist nicht vergleichbar mit schutzbedürftigen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne sozialversicherungsrechtlicher Regelungen, deren Grundgedanke nicht in Frage gestellt wird.
Trotz dieses Umstands steht die deutsche Wirtschaft im agilen Projektgeschäft vor erheblichen Herausforderungen: Die derzeitige Rechtslage behindert moderne Arbeitsformen der Projektarbeit mit externen Spezialisten massiv. Eine klare Trennlinie, was auf Basis eines Werk- bzw. eines Dienstvertrags bei externen Dritten (also bei Selbständigen oder Dienstleistungsunternehmen) beauftragt werden darf und was nur von eigenen Arbeitnehmern im Rahmen eines Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann, ist nicht vorhanden. Des Weiteren besteht z.B. bei einem arbeitsteiligen Zusammenwirken in gemischten Teams mittels agiler Methoden stets die Gefahr, dass die jeweilige Beauftragung von externen Spezialisten im Fall einer behördlichen oder gerichtlichen Überprüfung als rechtswidrige Scheinselbständigkeit bzw. verdeckte Arbeitnehmerüberlassung gewertet wird. Ein unkompliziertes, effizientes und kostengünstigeres Arbeiten ist nicht möglich und es kommt nur beschränkt zum dringend benötigten Know-how-Transfer.
Das verzögert die Entwicklung von Projekten und schwächt folglich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Auftraggeber und Auftragnehmer benötigen dringend klare und verlässliche Rahmenbedingungen, die einen schnellen, rechtssicheren und unbürokratischen Projekteinsatz von Selbständigen und Mitarbeitern externer Dienstleister ermöglichen und auch Formen der heute notwendigen (agilen) Zusammenarbeit zulassen. Durch welche Maßnahmen dies gelingen kann, erfahren Sie hier.