Berlin, 05. Februar 2026 – Zum heute vorgestellten Kompromissvorschlag der Bundesregierung zur Reform der Filmförderung erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Der vorgelegte Kompromiss ist aus Sicht des Bitkom kein tragfähiger Interessenausgleich: Er berücksichtigt einseitig die Produzenten und lässt die Belange der Videodiensteanbieter weitgehend außen vor.
Besonders kritisch sehen wir die sogenannte Öffnungsklausel. Zwar können die Produktionsauflagen für Videodienste reduziert werden, wenn sie im Gegenzug noch mehr in neue Filme und Serien investieren, diese Möglichkeit ist jedoch an zusätzliche Verhandlungen mit Produzentenverbänden über Rechtefragen geknüpft. Damit erhalten einzelne Branchen faktisch ein Mitspracherecht, das einem Vetorecht gleichkommt. Das ist ein systematischer Fehlanreiz und bremst Investitionen. Zudem führen verpflichtende Investitionen langfristig zu höheren Kosten für Streaming- und Videodienste, die am Ende womöglich von den Konsumentinnen und Konsumenten getragen werden müssen – ohne dass verlässlich mehr Produktionen in Deutschland oder größere kulturelle Vielfalt entstehen.
Wir hoffen, dass der Bundestag im weiteren Verfahren nachsteuert und die Perspektive der Konsumentinnen und Konsumenten stärker berücksichtigt. Deutschland braucht eine Filmförderung, die Investitionen ermöglicht, statt sie zu verkomplizieren.“