Berlin, 28. Januar 2026 - Anlässlich des heutigen Europäischen Datenschutztags veranstaltet die Datenschutzkonferenz, das Gremium aller deutschen Datenschutzbehörden, eine Konferenz. Aus diesem Anlass erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:
„Datenschutz gilt als das Innovationshemmnis Nummer eins in der deutschen Wirtschaft. Dabei müsste das nicht so sein. Pseudonymisierung könnte schon heute ein wichtiger Schlüssel sein, um Datenschutz und datengetriebene Anwendungen wie KI, Forschung oder neue digitale Geschäftsmodelle zusammenzubringen. Dabei werden Daten so verändert, dass sie ohne Zusatzwissen nicht mehr direkt einer Person zugeordnet werden können. Doch aktuell sorgen unklare und teils widersprüchliche Vorgaben für Rechtsunsicherheit bei den Verantwortlichen in den Unternehmen. Oft ist unklar, ob sich der hohe Aufwand der Pseudonymisierung überhaupt lohnt und sie von den Aufsichtsbehörden als wirksame Schutzmaßnahme anerkannt wird. Denn nur dann werden dadurch tatsächlich zusätzliche Datenverarbeitungen rechtlich möglich. Hier gilt es anzusetzen und hier sind die Datenschutzbehörden gefordert. Notwendig sind nachvollziehbare Kriterien, praxisnahe Beispiele und eine stärkere Anerkennung von Codes of Conduct, die Orientierung schaffen. Die Erfahrung zeigt: Datenschutz gelingt am besten dort, wo Aufsichtsbehörden und Wirtschaft gemeinsam Lösungen entwickeln, die Grundrechte schützen und gleichzeitig Innovation ermöglichen.“
Bitkom-Stellungnahme zu den EDSA 01/2025 Leitlinien zur Pseudonymisierung: www.bitkom.org/sites/main/files/2025-03/bitkom-stellungnahme-edpb-leitlinien-01-2025-zur-pseudonymisierung.pdf