Der Digital Omnibus stellt in der aktuellen Legislatur das einzige Instrument dar, das kurzfristig spürbare Entlastungen von bürokratischen Belastungen für die digitale Wirtschaft in Europa schaffen kann. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Abschwächung von Grundrechten oder Schutzstandards, sondern um gezielte und verhältnismäßige Anpassungen, die bekannte praktische Reibungen im bestehenden Rechtsrahmen adressieren. Diese Anpassungen könnten die Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit deutlich verbessern, ohne das bestehende Niveau des Grundrechtsschutzes zu verringern.
Während andere politische Initiativen noch Jahre bis zur Umsetzung benötigen würden, bietet der Digital Omnibus eine unmittelbare Gelegenheit, bestehende Rechtsunsicherheiten zu klären. Ein Scheitern oder eine starke Abschwächung durch die Mitgliedstaaten würde hingegen die digitale Agenda erheblich ausbremsen und die Kosten des Nicht-Handelns deutlich erhöhen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind daher als notwendige Reaktion auf unausgewogene und unverhältnismäßige Auslegungen bestehender Regeln zu verstehen, die über das für einen wirksamen Grundrechtsschutz erforderliche Maß hinausgehen und vermeidbare rechtliche sowie wirtschaftliche Reibungen verursachen. Die Stellungnahme ist in englischer Sprache verfügbar.