Datenverarbeitung für Scoring-Zwecke (§37a BDSG-E, "Scoring")
Bitkom begrüßt weiterhin das Ziel des Gesetzgebers, mit § 37a BDSG Rechtssicherheit im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2023 (C-634/21 – SCHUFA) zu schaffen.
Die nun vorliegende Formulierungshilfe stellt zwar gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf eine Konkretisierung dar, wirft jedoch weiterhin rechtliche sowie praktische Fragen auf und verfehlt ihr Ziel Rechtssicherheit zu schaffen.