Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen auf einen Blick
Gesamtwertung
Digitale Wirtschaft
Infrastruktur
Governance und Verwaltung
Gesellschaft
Nordrhein-Westfalen im Länderindex
428 Startups wurden 2025 in Baden-Württemberg gegründet.
17 Startups wurden 2025 in Mecklenburg-Vorpommern gegründet.
658 Startups wurden 2025 in Nordrhein-Westfalen gegründet.
79 Startups wurden 2025 in Rheinland-Pfalz gegründet.
70 Startups wurden 2025 in Schleswig-Holstein gegründet.
30% der Haushalte sind an das Glasfasernetz angebunden.
40% der Haushalte sind an das Glasfasernetz angebunden.
42% der Haushalte sind an das Glasfasernetz angebunden.
69% der Haushalte sind an das Glasfasernetz angebunden.
43% der Haushalte sind an das Glasfasernetz angebunden.
37% der Haushalte sind an das Glasfasernetz angebunden.
30% der Haushalte sind an das Glasfasernetz angebunden.
72% der Haushalte sind an das Glasfasernetz angebunden.
23% der Haushalte sind an das Glasfasernetz angebunden.
22% der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
22% der Bürgerinnen und Bürger in Bayern schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
23% der Bürgerinnen und Bürger in Berlin schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
13% der Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
26% der Bürgerinnen und Bürger in Bremen schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
20% der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
20% der Bürgerinnen und Bürger in Hessen schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
20% der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
25% der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
24% der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
19% der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
18% der Bürgerinnen und Bürger im Saarland schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
19% der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
25% der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
24% der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
19% der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen schätzen ihre Kommune als sehr digital ein.
74% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
70% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
70% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
73% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
72% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
72% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
70% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
67% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
73% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
69% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
67% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
73% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
69% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
65% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
69% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
69% können sich sehr gut und eher gut vor Cyberkriminalität schützen.
Best Practice
NRW.Genius
Das Projekt NRW.Genius dient als zentraler Rahmen zur Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein besonders sichtbarer, da für die Beschäftigten unmittelbar nutzbarer Bestandteil des Gesamtprojektes, ist die Verwaltungsassistenz NRW.Genius. Diese unterstützt die tägliche Arbeit in den Behörden, etwa bei der Texterstellung, Recherche, Zusammenfassung von Dokumenten oder der Strukturierung von Inhalten.
Ein weiterer, zentraler Baustein des Projekts ist die im landeseigenen Rechenzentrum von IT.NRW betriebene KI-Plattform.
Auf Grundlage der Plattformarchitektur wird im laufenden Jahr zudem der Aufbau eines Angebots „AI as a Service“ vorangetrieben, das wie die Applikation NRW.Genius auf der KI-Plattform aufbaut. Ziel ist es, Behörden die Möglichkeit zu eröffnen, KI-Funktionalitäten – wie z.B. die Nutzung großer Sprachmodelle oder das sogenannte „Embedding“ – niedrigschwellig und standardisiert in eigene Fachverfahren und Anwendungen zu integrieren.
Quelle: Die Angaben stammen aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Februar 2026.
Digitalpolitische Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
Digitale Wirtschaft
Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ zur Stärkung der digitalen Transformation von KMU
Mit dem Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der digitalen Transformation, der Entwicklung innovativer digitaler Produkte sowie beim Aufbau digitaler Resilienz gegenüber Cyberangriffen.
Auch in den Jahren 2026 und 2027 bleibt MID ein zentrales Instrument der Landesregierung zur Stärkung der digitalen Wirtschaft. Im Fokus stehen insbesondere die Entwicklung digitaler Produkte und intelligenter Anwendungen, die Stärkung der IT-Sicherheit in Unternehmen sowie der Aufbau digitaler Kompetenzen im Mittelstand. Dazu gehört auch die Unterstützung von Unternehmen beim Einsatz neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz.
KI-gestützte Kollaborationsplattform „KOPLA“ für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
Neben der Vereinfachung des Fachrechts ist die Digitalisierung ein wesentlicher Beschleunigungshebel für Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mit der in Entwicklung befindlichen Kollaborationsplattform „KOPLA“, zunächst für Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), können Genehmigungsprozesse im Wirtschaftsverwaltungsvollzug Ende-zu-Ende, medienbruchfrei, cloud-gestützt und unabhängig von der Verfahrensart digital abgebildet werden.
Die Plattform wird landesseitig entwickelt; bundesseitig (etwa zur Bildung einer föderalen Mitnutzungsallianz) bestehen Kooperationen mit BMUKN und BMDS. Zudem wurden in der Entwicklung kontinuierlich die potenziellen Nutzendengruppen aus Behörden und der Wirtschaft eingebunden.
Digitaler Staat
Landeseinheitliches API-Gateway als digitale Verwaltungsinfrastruktur im Land Nordrhein-Westfalen
Mit dem API-Gateway wird in Nordrhein-Westfalen ein Dienst geschaffen, der zwischen Onlinediensten und kommunalen IT-Systemen und Fachverfahren steht und die Datenlieferung vom Datenempfang vollständig entkoppelt. Das API-Gateway übernimmt dabei die Rolle eines standardisierten, sichernden und vermittelnden Intermediärs – das API-Gateway wird zum API-backbone der Verwaltung.
Die Vorteile dieses Ansatzes sind:
- Zentrale Anbindung statt Punkt-zu-Punkt-Integration
Kommunen und Fachverfahren binden sich einmalig an die Plattform an. Die Plattform stellt einheitliche, stabile APIs bereit und abstrahiert die Vielfalt fachlicher und technischer Standards auf Seiten der Onlinedienste. Insbesondere auch die unterschiedlichen organisatorischen Anbindungsprozesse einer Verwaltung an verschiedene Online-Dienste wird minimiert.
- Standardisierte Annahme- und Übergabeprozesse
Die Plattform stellt wohldefinierte APIs auf Basis etablierter Standards (zum Beispiel XÖV, FIT-Connect nach Vorgaben des IT-Planungsrat) bereit und kann zusätzlich marktübliche Schnittstellen integrieren. Eingehende Daten werden validiert, protokolliert und – falls erforderlich – in verwaltungsgeeignete Standards transformiert. Zukünftig besteht die Chance innerhalb des API-Gateways die validierten Daten, zum Beispiel um KI-basierte Bewertungen, anzureichern und so die zukünftige Antragsbearbeitung zu unterstützen.
- API-basierte Entkopplung und Zukunftsfähigkeit
Onlinedienste, Krankenhausinformationssysteme oder privatwirtschaftliche Anwendungen können ihre Daten über APIs liefern, ohne Kenntnisse über die Zielsysteme der Verwaltung zu benötigen. Die Plattform übernimmt Mapping, Transformation und Weiterleitung – und macht so technologische Weiterentwicklungen austauschbar.
- Ökosystem statt Einzellösung
Durch die Öffnung standardisierter APIs entsteht ein Plattform-Ökosystem, in dem private Anbieter Mehrwertdienste entwickeln können, während die Verwaltung eine verlässliche Basisinfrastruktur bereitstellt. Die Plattform wird damit vom reinen Transportmittel zum Enablement-Layer für digitale Verwaltungsleistungen.
Das Schaffen eines zentralen API-Gateway für Nordrhein-Westfalen stellt eine staatliche Infrastrukturentscheidung im Sinne einer Basisinfrastruktur dar, vergleichbar mit Netzen, Registern oder Identitätsdiensten. Digitale Verwaltung setzt voraus, dass digitale Infrastruktur so vorhanden ist, dass sie einmal geschaffen wird und verbindlich ist. Ein zentrales API-Gateway stellt eine nutzbare Datentransport- und Integrationsinfrastruktur dar. Sie bildet die verbindende Schicht zwischen öffentlichen oder privaten Onlinediensten, Fachverfahren der Verwaltung und kommunalen IT-Systemen oder Registern.
Ein zentrales API-Gateway etabliert im Sinne einer Zielarchitektur ein „Hub-and-Spoke-Modell“: Der „Hub“ stellt die zentrale Plattform mit Governance, Sicherheit und Monitoring dar. Die Sphäre „Spokes“ umfasst die Onlinedienste, Fachverfahren und kommunalen Systeme. Die zentralen Funktionen sind der API-Gateway selbst, die Validierung und Transformation von Daten, die Protokollierung und das Monitoring sowie die Versionierung und das Lebenszyklusmanagement. Indem der zentrale API-Gateway auf bestehenden fachlichen und technischen Standards wie die X-Austauschstandards aufsetzt, wird der zentrale Gateway nutzbar und wirksam.
Das API-Gateway wird noch in diesem Jahr für die Nutzung durch die Kommunen bei ausgewählten Verwaltungsangeboten zur Verfügung stehen.
Digitale Gesellschaft
Portal Beteiligung NRW
Das Digitalministerium NRW stellt das Portal Beteiligung NRW allen Landes- und Kommunalbehörden zur Durchführung von Beteiligungsverfahren kostenfrei zur Verfügung. Diese können hierüber eigenverantwortlich formelle und informelle Verfahren der Bürgerbeteiligung durchführen. Für 2026 ist geplant, in Beteiligung NRW nunmehr auch digitale Unterschriften für Einwohneranträge und Bürger- und Volksbegehren zur Erweiterung der digitalen Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
Bislang erfordert die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen das Sammeln handschriftlicher Unterschriften für Einwohneranträge und Bürgerbegehren. Diese Vorgehensweise ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die öffentlichen Stellen aufwändig und umständlich.
Die handschriftliche Unterschrift für die Unterstützung von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren soll daher durch digitale Zeichnungen ersetzt werden.
Die dazu notwendigen gesetzlichen Bestimmungen bzw. Änderungen werden gesetzlich umgesetzt. Damit können die genannten Verfahren rechtlich und technisch sicher digital abgebildet werden.