Die vorgeschlagene Erweiterung des Verbandsklagerechts auf Datenschutzverstöße stößt auf erhebliche rechtliche und tatsächliche Bedenken. Der bestehende Anwendungsbereich des Unterlassungsklagegesetzes reicht aus, um Verbraucherinteressen effektiv zu schützen. Die Schaffung eines Parallelinstruments für die Ahndung von Datenschutzverstößen, birgt dagegen mehr Nachteile als tatsächlichen Nutzen für den Verbraucher.